MesseCom Auktionen

Aktuell in der Vorbereitung:

Herbst-Auktion '23

 

Mehr Informationen über unsere Versteigerungsaktionen
“Von und für Jeden“
erfahren Sie hier in Kürze.

Vorankündigung

Aktuell in der Vorbereitung:

Frühjahr-Auktion '24

 

Mehr Informationen über unsere Versteigerungsaktionen
“Von und für Jeden“
erfahren Sie hier in Kürze.

Versteigerungen von und für Jeden

Ob Versteigerungsware von Privat, Gewerbe, Verein, Kommune,
...bei unseren Auktionen kommt alles unter den Hammer!
Einfach rein schauen und mitmachen!


  • Ablauf einer Auktion kurz erklärt

    Es handelt sich bei uns um öffentlich zugängliche Auktionen, d.h. jeder kann mitbieten. Voraussetzung ist die vorherige Besucher- Registrierung. Sie benötigen vor Ort einen gültigen Personalausweis.

    • Sie erhalten eine eindeutige persönliche Bieternummer
    • Eine Besichtigung der Auktionsware ist vorher möglich
    • Die Auktion beginnt direkt im Anschluss an die Besichtigung

  • Highlights der Versteigerung

    Die Highlights werden in den nächsten Tagen hier veröffentlicht !


    Auktionsware


  • Wie melde ich meine Ware an?

    Wann und wie sind Einlieferungen möglich?
    Damit ein Objekt in die kommende Auktion gelistet wird, sollten die Informationen (Beschreibung, Bilder etc.) ca. 2 Wochen vor der Auktion bei uns vorliegen.
    Die Versteigerungsware muss auf jeden Fall vor dem Beginn der Versteigerung angeliefert werden. Der Katalog mit der Übersicht der Auktionsware wird ca. 3 Wochen vor der Auktion veröffentlicht.
    Kann ich ein „Limit" vorgeben?
    Es kann selbstverständlich ein Verkaufslimit in Absprache zwischen Einlieferer und Auktionator festgesetzt werden.
    Wann bekomme ich als Einlieferer den Auktionserlös ausgezahlt?
    Ca. 2 Wochen nach der Auktion, sofern die Ware seitens des Käufers bezahlt ist. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung. Parallel dazu bekommen Sie eine schriftliche Abrechnung mit allen Ihren verkauften Gegenständen zugesandt.
    Welche Kosten fallen an?
    Was passiert, wenn mein Objekt nicht verkauft wird?
    Für die Einlieferung fallen keine Kosten an. Im Falle der erfolgreichen Versteigerung wird von dem Käufer ein Aufgeld von 20% auf den Zuschlagpreis erhoben. Sollten Ihre Objekte nicht versteigert werden können, fallen auch keine Kosten für Sie an.
    Wie regelt sich mein Rechtsverhältnis in der Versteigerung?
    Das Rechtsverhältnis mit Einlieferern regelt der Versteigerungsauftrag. Grundlage der rechtlichen Beziehungen in unserer Versteigerung sind die Versteigerungsbedingungen.
    Welche meiner Daten werden bekannt gegeben?
    MesseCom Auktionen legt größten Wert auf Diskretion und wahrt die traditionellen Prinzipien des Auktionsgeschäfts. Ihre Daten sind bei uns sicher und werden mit Ausnahme an den Käufer nicht an Dritte weitergegeben.

    Ware hier anmelden

  • Wie melde ich mich als Bieter an?

    • Es handelt sich bei uns um öffentlich zugängliche Auktionen, d.h. jeder kann mitbieten. Voraussetzung ist eine vorherige Bieter-Registrierung. Dazu halten Sie bitte am Eingang der Veranstaltung den gültigen Personalausweis bereit.
    • Sie erhalten eine persönliche Bieternummer. Ohne Bieternummer ist ein Kaufangebot nicht möglich.
    • Empfohlen wird eine vorherige Bieter-Registrierung

    Bieter hier anmelden

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